Unfallversicherung


Allen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt. Kaum einer hat sie, denn Sie ist extrem teuer. Dennoch ist es sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da Berufsunfähigkeit weniger durch Unfälle sondern mehr durch Krankheit hervorgerufen wird. Wer sich keine solche Versicherung leisten kann, dem bietet die Unfallversicherung eine gute Alternative.

Alle vier Sekunden ereignet sich nach der Statistik einer renommierten Versicherungsgesellschaft ein Unfall in Deutschland. Dennoch haben nur 40 % aller Bundesbürger eine Unfallversicherung abgeschlossen.

Kontaktmoeglichkeit

Eine Unfallversicherung ist grundsätzlich geeignet für folgende geordnete Personengruppen:

· Kinder
· Schüler
· Studenten
· Auszubildende
· Hausfrauen/-männer
· Selbstständige und
· Rentner

Sie gehören zu den unfallgefährdeten Personen. Zusätzlich wird von Verbraucherzentralen der Abschluss für gefährdete Person im Beruf empfohlen.

Bei Unfallversicherungen unterscheidet man drei Tarife:

· Lineartarif
· Mehrleistungstarif
· Progressionstarif

Die Typen Lineartarif und Mehrleistungstarif sind die günstigsten. Allerdings leisten sie keinen großen Invaliditätsgrad. Anders ist dies mit Progressionstarif. Er bietet das beste Preis-Leitungs-Verhältnis. Für vergleichsweise geringe Kosten wird hier das Risiko der Invalidität sehr gut abgedeckt.
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Die Leistung ist vor allem gut, weil es ein besonderes Versicherungsleistungsprinzip gibt. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird das Leistungsspektrum gesteigert. Der Invaliditätsgrad liegt bei ca. 26 %.

Für Beamte und Angestellte öffentlicher Einrichtungen gelten wieder einmal besondere Tarife, die in der Regel günstiger sind. Gleiches gilt für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte.

Die Verbraucherzentralen nehmen Regelmäßig erscheinende Zusatzleistungen zur Unfallversicherung unter die Lupe. Kaum eine Zusatzleitung ist empfehlenswert. Anders ist es bei der zusätzlichen Todesfallleistung. Stirbt der Unfallgeschädigte im ersten Jahr nach dem Umfall, erhalten Angehörige eine bestimmte Summe ausgezahlt. Außerdem zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe im Voraus aus, wenn im ersten Jahr noch die Folgen des Unfalls unklar sind. Bei der reinen Unfallversicherung ohne die Todesfallleistung gibt es erst Geld wenn der bereits genannte Invaliditätsgrad festgelegt wurde.

Wenn Sie auf folgende Zusatzleitungen wert legen, ist es ebenfalls sinnvoll die Leitungen zusätzlich abzuschließen:

· Genesungsgeld
· Krankenhaustagegeld
· Übergangsgeld
· Unfallkrankentagegeld

Es lässt sich demnach zusammenfassend sagen, dass wenn es möglich ist, immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden sollte. Können Sie dies nicht tun, dann schließen Sie die Unfallversicherung ab mit einer 24-Stunden-Polive, die Sie im Beruf und in der Privatzeit ausreichend versichert und kaum mehr kostet als eine herkömmliche Unfallversicherung.

Sparen lässt sich, wenn mehr als eine Person in der Versicherung versichert werden. Dann sind bis zu 20 % Ersparnis möglich.

Entscheidend bei der Versicherung ist natürlich die Versicherungshöhe. Um die optimale Versicherungshöhe für Sie herauszubekommen, sollten Sie eine Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben aufstellen. Also Gehalt gegen Abgänge. So bekommen Sie heraus, wie viel Geld sie monatlich für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Letztlich sollten Sie noch errechnen, wie viel Geld sie aus der gesetzlichen Rente, privater Rente und aus Kapitalerträgen sowie von Berufsunfähigkeitsversicherungen erhalten.

Haben Sie sich für einen Abschluss entschieden, wählen Sie die für sie beste Tarifform. Achten Sie darauf, keinen Versicherungsvertrag mit einer Prämienrückgewähr abzuschließen. Dies ist eine Mischung aus Unfall- und Lebensversicherung und nicht empfehlenswert.

Kommt es nun zum Ernstfall, passiert also ein Unfall, dann müssen Sie natürlich zunächst zum Arzt gehen um sich selber versorgen zu lassen. Geben Sie die Diagnose Ihrer Versicherung weiter. Unter Umständen wird es notwendig sein, sich nochmals von einem Arzt der Versicherung untersuchen zu lassen.

In einem Formular müssen Sie Fragen der Versicherung beantworten. Es ist unbedingt notwendig sich hier wahrheitsgetreu zu äußern, da anderenfalls der Versicherungsschutz riskiert wird.

Gezahlt wird von der Versicherung dann, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Schäden hervorruft, also eine Invalidität eintritt. Je nach Intensität der Invalidität setzt die Höhe der Versicherungsleistungen zusammen. Bei Berufsunfähigkeit spielt dabei nicht das für den Beruf nötige Körperteil eine Rolle.

Die Invalidität wird mit der allgemeinen Gliedertaxe festgelegt. Darin steht der Invaliditätsgrad einer Verletzung. Ein kleiner Auszug aus der Liste:

Arm 70 %
Auge 50 %
Bein 70 %
Finger 5 %
Fuß 40 %
Geruchsinn 10 %
Geschmacksinn 5 %
Hand 55 %
Ohr 30 %
Zeh 2 %


Aber wann ist eigentlich ein Unfall ein Unfall und damit eine Forderung an die Versicherung gerechtfertigt? In den Allgemeinen Geschäftbedingungen wird die Definition eines Unfalls wie folgt wiedergegeben:


[…] liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Bei einigen grundsätzlichen „Unfällen“ wird jedoch nicht gezahlt. Das ist der Fall durch:

· Vergiftungen
· Selbstmord
· Straftaten
· Kriege
· Unruhen
· Kernenergie
· Trunkenheit
· Schlägerei
· Schlaganfall
· Epilepsie
· Risikosportarten (z.B. Motorradrennen)


Gekündigt werden kann eine Unfallversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigung von drei Monaten. Die Kündigung zum Jahresende empfiehlt sich auch, weil voraus gezahlte Versicherungsbeiträge beim Versicherer verbleiben können und Sie keinen Anspruch auf Rückerhalt haben.
Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Beitrag der Versicherung erhöht oder ein Versicherungsleistungsbestandteil wegfällt. In diesem Fall ist eine einmonatige Frist einzuhalten. Bei Beitragssteigerung muss die Steigung bei Verträgen vor 1994 mindestens 5 % betragen und ein gesondertes Kündigungsrecht zu erhalten. Danach ist es bei jeder noch so kleinen Erhöhung möglich.

Ein Kündigungsrecht besteht auch wenn ein Schaden gerade reguliert wurde. In diesem Fall darf aber auch der Versicherer kündigen.
Wie bei allem Kündigungen sollte dies Fristgerecht mit Bestätigung oder Einschreiben mit Rückschein geschehen.

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